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   VG Cottbus, 13.07.2012 - 7 K 276/11.A   

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https://dejure.org/2012,28342
VG Cottbus, 13.07.2012 - 7 K 276/11.A (https://dejure.org/2012,28342)
VG Cottbus, Entscheidung vom 13.07.2012 - 7 K 276/11.A (https://dejure.org/2012,28342)
VG Cottbus, Entscheidung vom 13. Juli 2012 - 7 K 276/11.A (https://dejure.org/2012,28342)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 60 Abs 1 AufenthG, § 60 Abs 7 S 1 AufenthG
    Asyl; Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 1 und Abs. 2-7 AufenthG; Ausreiseaufforderung und Abschiebungsandrohung

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 60 Abs. 7 S. 1
    Polizei, irakische Polizei, Irak, nichtstaatliche Verfolgung, Mosul, terroristische Vereinigung, Islamisten, Terroristen, Schutzbereitschaft, Schutzfähigkeit, terroristische Gruppen, interne Fluchtalternative, interner Schutz, Nordirak, familiäre Beziehungen, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • VG Bremen, 26.01.2012 - 5 K 2029/10
    Auszug aus VG Cottbus, 13.07.2012 - 7 K 276/11
    Seine Entführung knüpfte deshalb ersichtlich lediglich an die von ihm ausgeübte berufliche Tätigkeit, nicht aber an seine Religionszugehörigkeit an (vgl. ebenso Verwaltungsgericht Bremen, Urteil vom 26. Januar 2012 - 5 K 2029/10.A -, zitiert nach juris, dort Rdn. 29).

    Um eine Gruppenverfolgung zu bejahen, müssen die Verfolgungshandlungen im Verfolgungszeitraum und Verfolgungsgebiet auf alle sich dort aufhaltenden Gruppenmitglieder zielen und sich in quantitativer und qualitativer Hinsicht so ausweiten, wiederholen und um sich greifen, dass daraus für jeden Gruppenangehörigen nicht nur die Möglichkeit, sondern ohne weiteres die aktuelle Gefahr eigener Betroffenheit in Anknüpfung an asylerhebliche Merkmale entsteht (Verwaltungsgericht Bremen, Urteil vom 26. Januar 2012 - 5 K 2029/10.A -, a. a. O., dort Rdn. 32).

    Insbesondere ist es nicht mehr zu Übergriffen mit mehreren hundert Toten wie im Jahr 2007 gekommen (vgl. Verwaltungsgericht Bremen, Urteil vom 26. Januar 2012 - 5 K 2029/10.A -, a. a. O., dort Rdn. 41 m. w. N.).

    Darüber hinaus sind auch weitere Handlungen zu berücksichtigen, sofern sie als qualifizierte, das heißt schwerwiegende Eingriffe in die Freiheit der Religionsausübung zu werten sind (vgl. hierzu ausführlich Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Urteil vom 16. September 2011 - 3 A 446/09 -, a. a. O. dort Rdn. 213 ff., m. w. N.; Verwaltungsgericht Bremen, Urteil vom 26. Januar 2012 - 5 K 2029/10.A -, a. a. O., dort Rdn. 42).

    Eine Verletzung des religiösen Existenzminimums von Yeziden im Distrikt Mosul kann demnach nicht festgestellt werden (vgl. ebenso Verwaltungsgericht Bremen, Urteil vom 26. Januar 2012 - 5 K 2029/10.A -, a. a. O., dort Rdn. 46).

    In Anwendung dieser Grundsätze kommt das Gericht zu der Überzeugung, dass die derzeitige Situation im Irak insgesamt und auch im Großraum um Mosul nicht bereits die Annahme eines Bürgerkriegs und damit eines landesweit oder auch nur regional bestehenden bewaffneten Konflikts im Sinne von § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG zu rechtfertigen vermag (vgl. ebenso Verwaltungsgericht Bremen, Urteil vom 26. Januar 2012 - 5 K 2029/10.A -, a. a. O., dort Rdn. 52 m. w. N.).

  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 4.09

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; Widerrufsverfahren; subsidiärer Schutz;

    Auszug aus VG Cottbus, 13.07.2012 - 7 K 276/11
    Ein innerstaatlicher bewaffneter Konflikt im Sinne des humanitären Völkerrechts liegt vor, wenn der Konflikt die Kriterien des Art. 1 Nr. 1 des am 8. Juni 1977 abgeschlossenen Zusatzprotokolls zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über den Schutz der Opfer nicht internationaler bewaffneter Konflikte (ZP II) erfüllt, d.h. wenn bewaffnete Konflikte im Hoheitsgebiet eines Staates zwischen dessen Streitkräften und abtrünnigen Streitkräften oder anderen organisierten Gruppen stattfinden, die unter einer verantwortlichen Führung eine solche Kontrolle über einen Teil des Hoheitsgebietes des Staates ausüben, dass sie anhaltende, koordinierte Kampfhandlungen durchführen und dieses Protokoll (ZP II) anzuwenden vermögen (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 27. April 2010 - 10 C 4.09 -, zitiert nach juris, dort Rdn. 23).

    Das bedeutet allerdings nicht, dass das Vorliegen eines dieser Merkmale bei der Gesamtwürdigung nicht als Indiz für die Intensität und Dauerhaftigkeit des Konflikts von Bedeutung sein kann (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 27. April 2010 - 10 C 4.09 -, a. a. O., dort Rdn. 23; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 14. Dezember 2010 - 13a B 10.30084 -, zitiert nach juris, dort Rn. 32).

  • OVG Saarland, 16.09.2011 - 3 A 446/09

    Irak; Yeziden; Gruppenverfolgung

    Auszug aus VG Cottbus, 13.07.2012 - 7 K 276/11
    Derartiges lässt sich auch anderen Quellen nicht entnehmen (vgl. Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Urteil vom 16. September 2011 - 3 A 446/09 -, zitiert nach juris, dort Rdn. 164).

    Darüber hinaus sind auch weitere Handlungen zu berücksichtigen, sofern sie als qualifizierte, das heißt schwerwiegende Eingriffe in die Freiheit der Religionsausübung zu werten sind (vgl. hierzu ausführlich Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Urteil vom 16. September 2011 - 3 A 446/09 -, a. a. O. dort Rdn. 213 ff., m. w. N.; Verwaltungsgericht Bremen, Urteil vom 26. Januar 2012 - 5 K 2029/10.A -, a. a. O., dort Rdn. 42).

  • VGH Bayern, 14.11.2007 - 23 B 07.30500

    Irak, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, Sunniten, Gruppenverfolgung, Verfolgung

    Auszug aus VG Cottbus, 13.07.2012 - 7 K 276/11
    Eine Zuwanderung bzw. Rückkehr in den kurdisch verwalteten Nordirak ist nach ständiger Rechtsprechung Irakern allenfalls dann zumutbar möglich, wenn sie von dort stammen und ihre Großfamilie/Sippe dort ansässig ist (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 14. November 2007 - 23 B 07.30500 -, zitiert nach juris, dort Rdn. 40 ff.).
  • VGH Bayern, 14.12.2010 - 13a B 10.30084

    Keine Gruppenverfolgung für irakische Staatsangehörige sunnitischen Glaubens

    Auszug aus VG Cottbus, 13.07.2012 - 7 K 276/11
    Das bedeutet allerdings nicht, dass das Vorliegen eines dieser Merkmale bei der Gesamtwürdigung nicht als Indiz für die Intensität und Dauerhaftigkeit des Konflikts von Bedeutung sein kann (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 27. April 2010 - 10 C 4.09 -, a. a. O., dort Rdn. 23; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 14. Dezember 2010 - 13a B 10.30084 -, zitiert nach juris, dort Rn. 32).
  • VG München, 17.08.2010 - M 16 K 10.30622

    Stattgabe § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG; Yezide aus .../Telkef; bereits

    Auszug aus VG Cottbus, 13.07.2012 - 7 K 276/11
    Zusätzliche Belastungen erwachsen den ohnehin nur eingeschränkt funktionsfähigen Versorgungssystemen durch die große Anzahl der Binnenvertriebenen in den drei nördlichen Provinzen, wodurch wiederum die Aufnahmekapazitäten in dieser Region drastisch begrenzt werden (vgl. Verwaltungsgericht München, Urteil vom 17. Juli 2010 - M 16 K 10.30622 -, zitiert nach juris, dort Rdn. 33 f).
  • BVerwG, 21.04.2009 - 10 C 11.08

    Flüchtlingsanerkennung; Gruppenverfolgung; Verfolgungsdichte;

    Auszug aus VG Cottbus, 13.07.2012 - 7 K 276/11
    Die für die Gruppenverfolgung entwickelten Maßstäbe sind auch unter Geltung der Qualifikationsrichtlinie anwendbar und übertragbar auf die Verfolgung durch nichtstaatliche Akteure i. S. d. § 60 Abs. 1 Satz 4 AufenthG (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 21. April 2009 - 10 C 11.08 -, zitiert nach juris, dort Rdn. 14 ff.).
  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 5.09

    Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beweismaß; beachtliche

    Auszug aus VG Cottbus, 13.07.2012 - 7 K 276/11
    Widerlegt werden kann diese Vermutung nur, wenn stichhaltige Gründe die Wiederholungsträchtigkeit solcher Verfolgung bzw. des Eintritts eines solchen Schadens entkräften (BVerwG, Urteil vom 27. April 2010 - 10 C 5/09 -, zitiert nach juris, dort Rdn. 23).
  • VG Ansbach, 01.12.2010 - AN 11 K 10.30384

    Paschtune aus dem Distrikt .../Provinz Logar; nicht-staatliche Bedrohung bzw.

    Auszug aus VG Cottbus, 13.07.2012 - 7 K 276/11
    Jedenfalls in Bezug auf die in seine eigene Sphäre fallenden Ereignisse und persönlichen Erlebnisse hat er eine Schilderung abzugeben, die geeignet ist, seinen Anspruch lückenlos zu tragen (vgl. zum Ganzen VG Ansbach, Urteil vom 1. Dezember 2010 - AN 11 K 10.30384 -, zitiert nach juris, dort Rdn. 16 m. w. N. aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts).
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